Kündigung vorbereiten
Vor Ausspruch einer Kündigung müssen Kündigungsgrund, Dokumentation, Fristen, Beteiligungsrechte und mögliche Prozessrisiken sorgfältig geprüft werden.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Personelle Entscheidungen müssen rechtlich belastbar und zugleich im betrieblichen Alltag wirtschaftlich und praktisch umsetzbar sein.
Ausgangslage
Dr. Markus Cordt kennt Arbeitgeberentscheidungen auch aus eigener unternehmerischer Verantwortung als Eigentümer und Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens.
Rechtliche Fehler können Prozesse, Annahmeverzugslohn, Nachzahlungen und erhebliche interne Belastungen auslösen. Gleichzeitig darf eine rechtlich vorsichtige Lösung nicht die betrieblichen Ziele aus dem Blick verlieren.
Eine tragfähige Beratung verbindet deshalb Rechtslage, Dokumentation, Kommunikation und wirtschaftliche Auswirkungen zu einer klaren Entscheidungsgrundlage.
Typische Situationen
Je früher eine Maßnahme rechtlich und tatsächlich vorbereitet wird, desto besser lassen sich unnötige Risiken und widersprüchliche Entscheidungen vermeiden.
Vor Ausspruch einer Kündigung müssen Kündigungsgrund, Dokumentation, Fristen, Beteiligungsrechte und mögliche Prozessrisiken sorgfältig geprüft werden.
Eine einvernehmliche Trennung kann Konflikte und wirtschaftliche Risiken begrenzen, wenn Abfindung, Freistellung, Urlaub, Zeugnis und Rückgabe von Arbeitsmitteln klar geregelt werden.
Ob und wie auf Pflichtverletzungen reagiert werden sollte, hängt von Schwere, Vorgeschichte, Beweislage und dem angestrebten weiteren Vorgehen ab.
Arbeitsverträge sollten Aufgaben, Vergütung, Arbeitsort, Arbeitszeit, Bonus, Ausschlussfristen und weitere wesentliche Bedingungen rechtssicher und praxistauglich regeln.
Versetzung, Änderung von Aufgaben, Arbeitszeitmodelle oder organisatorische Anpassungen müssen arbeitsvertraglich, kollektivrechtlich und strategisch aufeinander abgestimmt werden.
Eine belastbare Prozessstrategie berücksichtigt Rechtslage, Darlegungs- und Beweislast, wirtschaftliche Folgen sowie die Möglichkeit einer sinnvollen Vergleichslösung.
Mitbestimmung, Anhörung, Zustimmungsverfahren, Betriebsvereinbarungen und Betriebsänderungen müssen bei betroffenen Maßnahmen frühzeitig in die arbeitsrechtliche Planung einbezogen werden.
Kündigungsgründe, Pflichtverletzungen, Leistungsdefizite und betriebliche Entscheidungen müssen vor einer Maßnahme nachvollziehbar aufgearbeitet werden. Eine erst im Verfahren begonnene Dokumentation kann vorhandene Lücken häufig nicht mehr schließen.
Beratungsschwerpunkte
Die Beratung umfasst die rechtliche Gestaltung laufender Arbeitsverhältnisse ebenso wie Konflikte, Veränderungen und Trennungssituationen.
Arbeitsverträge, Änderungsvereinbarungen, Bonusregelungen, Wettbewerbsverbote und weitere arbeitsrechtliche Vereinbarungen.
Vorbereitung und Umsetzung von Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Freistellungen und einvernehmlichen Gesamtlösungen.
Abmahnung, Versetzung, Änderung von Aufgaben, Vergütungsfragen und Reaktion auf Pflichtverletzungen.
Arbeitsrechtliche Begleitung organisatorischer Veränderungen und betriebsbedingter Personalmaßnahmen.
Frühzeitige rechtliche Einordnung problematischer Entwicklungen und Aufbau einer tragfähigen Dokumentation.
Strategische Vertretung in Kündigungsschutzverfahren und weiteren arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten.
Beratung bei Beteiligungsrechten, Betriebsvereinbarungen, personellen Einzelmaßnahmen, Betriebsänderungen und Einigungsstellen.
Arbeitsrechtswissen
Die Fachbeiträge der Kanzlei Dr. Cordt erläutern zentrale Fragen des Arbeitsrechts und schaffen eine erste Orientierung für arbeitsrechtliche Entscheidungen.
Allgemeine Fachinformationen helfen dabei, typische Risiken und rechtliche Zusammenhänge frühzeitig zu erkennen. Die konkrete Umsetzung einer Personalmaßnahme erfordert jedoch stets eine Prüfung des Einzelfalls.
Nächster Schritt
Klären Sie Sachverhalt, Dokumentation und Zielsetzung, bevor eine Kündigung, Abmahnung oder Vertragsänderung ausgesprochen wird. So lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und Handlungsmöglichkeiten sichern.