In aller Regel stellt das Arbeitsentgelt Ihre und möglicherweise sogar die wirtschaftliche Existenz Ihrer ganzen Familie sicher. Einen nicht unerheblichen Teil Ihrer Zeit verbringen Sie an Ihrem Arbeitsplatz.
Es bietet sich daher an, im Spannungsfall frühzeitig anwaltliche Beratung einzuholen, um eine Eskalation zu vermeiden. Ist ein gewisser Punkt überschritten ist ein Arbeitsverhältnis häufig nicht mehr zu retten und es kommt früher oder später zu einer Beendigung. Gerne beraten wir Sie auch ausschließlich im Hintergrund. Nicht selten reagieren Arbeitgeber ablehnend darauf, dass ihre Arbeitnehmer sich anwaltlich beraten lassen.
Sollte es bereits zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gekommen sein oder eine Beendigung bevorstehen, ist die gute Nachricht, dass oft eine Abfindung ausgehandelt werden kann. Ob dies möglich ist und welche Höhe eine Abfindung ergeben kann, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern richtet sich nach den konkreten Umständen. Anders als oft behauptet sieht das deutsche Recht nicht grundsätzlich bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber die Zahlung einer Abfindung vor. Um überhaupt ein Druckmittel gegen den Arbeitgeber zu haben ist es bei einer Kündigung daher notwendig innerhalb der dreiwöchigen Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage tätig zu werden.