Als Leitender Angestellter und somit Führungskraft sind Sie rechtlich immer noch Arbeitnehmer. Sie üben allerdings auch Arbeitgeberfunktionen aus. Aus dieser Stellung ergeben sich meist viele Privilegien und auch viele Verpflichtungen. Im Arbeitsrecht gibt es einige Besonderheiten bei Ihrer Stellung zu beachten. Am bekanntesten ist, dass für Sie das Arbeitszeitgesetz und damit die Höchstarbeitszeiten grundsätzlich nicht gelten. Auch der Kündigungsschutz ist eingeschränkt.
Was unterscheidet uns von anderen Kanzleien?
Durch unsere Tätigkeit in internationalen Großkonzernen ist uns der Umgang mit Führungskräften und die Besonderheiten bei diesen vertraut. Dienstwagen, Long Term Incentives, Mobilitätspakete und bestimmte Boni sind Vergütungsbestandteile, die eher selten bei Tarifbeschäftigten anzutreffen sind. Da uns diese sich aus Ihrer Stellung ergebenden Besonderheiten bekannt sind, können wir Sie auch adäquat beraten und - falls es nötig werden sollte - auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten.