Der Betriebsrat ist nicht für Leitende Angestellte zuständig. Daher muss zum Beispiel vor einer Kündigung eines Leitenden Angestellten der Betriebsrat nicht angehört werden.
Je nach Unternehmensgröße und der Anzahl der Leitenden Angestellten gibt es einen Sprecherausschuss, der für die Interessen der Leitenden Angestellten zuständig ist. Der Sprecherausschuss hat Informations- und Konsultationsrechte, die allerdings im Vergleich zu den Rechten des Betriebsrats sehr schwach ausgeprägt sind. Eine echte Mitbestimmung gibt es beim Sprecherausschuss nicht.