Arbeitnehmer
Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Freistellung, Vergütungsfragen und Vertragsänderungen sollten rechtlich und strategisch zusammen bewertet werden.
Arbeitsrecht im Rhein-Main-Gebiet
Der Standortbezug Kelsterbach verbindet die spezialisierte arbeitsrechtliche Beratung der Kanzlei Dr. Cordt mit dem Rhein-Main-Gebiet und dem wirtschaftlich und international geprägten Umfeld von Frankfurt am Main.
Regionaler Bezug
Der Standort Kelsterbach ergänzt die bundesweite Beratung der Kanzlei um einen regionalen Bezug zum Rhein-Main-Gebiet.
Arbeitsverhältnisse im Rhein-Main-Gebiet sind häufig von Veränderungen, unternehmerischen Entscheidungen und komplexen Vertragsstrukturen geprägt.
Für Arbeitnehmer und Führungskräfte können Kündigung, Aufhebungsvertrag, Positionsveränderung oder variable Vergütung erhebliche wirtschaftliche und berufliche Folgen haben.
Arbeitgeber benötigen insbesondere bei Vertragsgestaltung, Personalmaßnahmen, Trennungssituationen und gerichtlichen Verfahren eine rechtlich belastbare und zugleich praktisch umsetzbare Strategie.
Beratung im Rhein-Main-Gebiet
Die Beratung berücksichtigt die konkrete Funktion, Verantwortung und wirtschaftliche Ausgangslage.
Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Freistellung, Vergütungsfragen und Vertragsänderungen sollten rechtlich und strategisch zusammen bewertet werden.
Vertragsgestaltung, Personalmaßnahmen, Restrukturierungen, Trennungssituationen und arbeitsgerichtliche Verfahren erfordern eine belastbare Dokumentation und klare Entscheidungsgrundlagen.
Änderungen von Verantwortungsbereich, Vergütung und Position können ebenso bedeutsam sein wie eine spätere Trennung oder Neuverhandlung des Vertrags.
Im international geprägten Rhein-Main-Gebiet können ausländische Vertragsstrukturen, konzerninterne Wechsel und grenzüberschreitende Beschäftigung zusätzlichen Prüfungsbedarf auslösen.
Nach Zugang einer Kündigung kann insbesondere die regelmäßig zu prüfende Dreiwochenfrist für eine Kündigungsschutzklage relevant sein. Eine Kontaktaufnahme allein wahrt keine gesetzliche Frist.
Beratungsschwerpunkte
Die rechtliche Bewertung sollte die gesamte Vertrags- und Konfliktsituation erfassen.
Form, Zugang, Kündigungsgrund, Kündigungsschutz und Fristen bestimmen die rechtliche Ausgangslage.
Abfindung, Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Zeugnis, Vergütung und weitere Regelungen sollten zusammen verhandelt werden.
Aufgaben, Vergütung, Arbeitsort, Mobilität, Kündigungsfristen und Ausschlussklauseln können die spätere Position entscheidend beeinflussen.
Variable Vergütung, Verantwortungsbereich, Versetzung, Wettbewerbsbeschränkungen und Trennungsklauseln benötigen besondere Aufmerksamkeit.
Sachverhalt, Pflichtvorwurf, Beweislage und mögliche Kündigungsfolgen müssen getrennt und zugleich strategisch bewertet werden.
Klageziel, Beweise, Vergleichsmöglichkeiten und wirtschaftliche Konsequenzen bestimmen die Prozessstrategie.
Kontakt
Die Kontaktaufnahme zur Kanzlei erfolgt zentral per Telefon oder E-Mail. Die weitere Abstimmung richtet sich nach dem konkreten Anliegen.
Für den Standort Kelsterbach wird auf dieser Seite bewusst keine nicht verifizierte Straßenanschrift veröffentlicht.
Telefon: +49 (0) 6452 9394767
E-Mail: cordt@kanzlei-cordt.de
Weiterer Standort
Der Kanzleisitz in Battenberg bildet den regionalen Schwerpunkt der Kanzlei in Nordhessen.
Häufige Fragen
Kurze Antworten auf Fragen, die bei einer ersten Orientierung regelmäßig eine Rolle spielen.
Ja. Die Kanzlei verfügt in Kelsterbach über einen tatsächlichen regionalen Standort im Rhein-Main-Gebiet.
Die Beratung richtet sich insbesondere an Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte und Geschäftsführer mit Bezug zu Kelsterbach und dem Rhein-Main-Gebiet.
Ja. Bei einem Bezug zu Deutschland werden auch internationale Arbeitsverhältnisse, grenzüberschreitende Vertragsstrukturen und konzerninterne Veränderungen arbeitsrechtlich eingeordnet.
Ja. Nach Zugang einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen laufen. Die regelmäßig relevante Dreiwochenfrist für eine Kündigungsschutzklage sollte frühzeitig geprüft werden.
Nächster Schritt
Vertrag, zeitlicher Ablauf, vorhandene Erklärungen, mögliche Fristen und das wirtschaftliche oder berufliche Ziel sollten als Gesamtbild betrachtet werden.
Kollektives Arbeitsrecht
Bei kollektivrechtlichen Fragestellungen ist die Beratung ebenfalls bundesweit ausgerichtet. Betriebsräte und Personalräte werden bei Beteiligungsrechten, Vereinbarungen und Konflikten mit der jeweiligen Gegenstelle unterstützt.
Beratung insbesondere zu Mitbestimmung, personellen Maßnahmen, Betriebsvereinbarungen, Betriebsänderungen und Einigungsstellen.
Beratung insbesondere zu Beteiligungsverfahren, Dienstvereinbarungen sowie personellen und organisatorischen Maßnahmen im öffentlichen Dienst.