Arbeitsrechtswissen

Arbeitsvertrag als Arbeitgeber gestalten: Klauseln, Spielräume und typische Fehler

Welche Punkte Arbeitgeber bei Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Versetzung, Ausschlussfristen und weiteren Vertragsregelungen beachten sollten.

ArbeitgeberArbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag sollte aus Arbeitgebersicht nicht als Sammlung einzelner Standardklauseln verstanden werden. Entscheidend ist, ob die Vereinbarung die tatsächliche Position, die organisatorischen Anforderungen und die gewünschte betriebliche Flexibilität sinnvoll abbildet.

Viele spätere Konflikte entstehen nicht deshalb, weil eine einzelne Regelung vollständig fehlt, sondern weil Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Versetzung, variable Vergütung und spätere Änderungen nicht als zusammenhängendes Gesamtpaket gestaltet wurden.

Vertragsgestaltung beginnt mit der tatsächlichen Position

Am Anfang sollte nicht das Vertragsmuster stehen, sondern die konkrete Stelle.

Zu klären sind insbesondere:

  • Tätigkeit und Aufgabenbereich
  • organisatorische Einordnung
  • Verantwortungsbereich
  • Berichtslinien
  • Führungs- und Personalverantwortung
  • Entscheidungskompetenzen
  • Entwicklungsmöglichkeiten
  • erforderliche Flexibilität des Arbeitgebers

Ein Vertrag kann nur dann sinnvoll gestaltet werden, wenn klar ist, welche Funktion tatsächlich übertragen werden soll.

Bei qualifizierten Mitarbeitern und Führungskräften sollte außerdem bedacht werden, wie sich die Position voraussichtlich entwickeln kann. Eine Regelung, die nur den aktuellen Zustand abbildet, kann spätere organisatorische Veränderungen unnötig erschweren.

Tätigkeitsbeschreibung nicht unnötig verengen

Die Tätigkeitsbeschreibung bestimmt wesentlich, welche Arbeitsleistung vertraglich geschuldet ist.

Eine sehr enge Beschreibung kann dazu führen, dass spätere Veränderungen nur noch eingeschränkt über das Direktionsrecht umgesetzt werden können. Werden Aufgaben dagegen zu weit oder zu unbestimmt beschrieben, kann dies zu Unklarheiten über Verantwortung und Grenzen der Tätigkeit führen.

Arbeitgeber sollten deshalb insbesondere prüfen:

  • welche Kernaufgaben dauerhaft prägend sind
  • welche Aufgaben flexibel bleiben sollen
  • ob vergleichbare oder gleichwertige Tätigkeiten erfasst werden sollen
  • welche organisatorische Zuordnung vorgesehen ist
  • ob Versetzungsmöglichkeiten praktisch benötigt werden

Die tatsächliche Funktion und die vertragliche Beschreibung sollten zusammenpassen.

Arbeitsort und Versetzung sinnvoll zusammendenken

Arbeitsort und Versetzungsmöglichkeiten sollten nicht unabhängig voneinander geregelt werden.

Je nach Tätigkeit können unterschiedliche Modelle sinnvoll sein:

  • ein fester betrieblicher Arbeitsort
  • mehrere mögliche Einsatzorte
  • Tätigkeiten an wechselnden Standorten
  • mobile Arbeit
  • Homeoffice
  • zeitweise Tätigkeit an anderen Unternehmensstandorten

Wird mobile Arbeit angeboten, sollte außerdem geklärt werden, ob sie dauerhaft zugesagt oder unter bestimmten Voraussetzungen angepasst werden kann.

Regelungen zu Arbeitsort, Versetzung und mobiler Arbeit sollten die tatsächlich benötigte betriebliche Flexibilität abbilden, ohne den Eindruck zu erwecken, der Arbeitgeber könne Arbeitsbedingungen beliebig verändern.

Arbeitszeit klar und praktisch regelbar gestalten

Der Vertrag sollte erkennen lassen, welche regelmäßige Arbeitszeit geschuldet ist und wie mit zusätzlicher Arbeit umgegangen wird.

Zu bedenken sind insbesondere:

  • regelmäßige Wochenarbeitszeit
  • Lage und Verteilung der Arbeitszeit
  • betriebliche Arbeitszeitmodelle
  • Mehrarbeit und Überstunden
  • Anordnung oder Genehmigung zusätzlicher Arbeit
  • Dokumentation von Arbeitszeiten
  • mögliche Arbeitszeitkonten
  • Umgang mit Reisezeiten, soweit relevant

Pauschale Überstundenregelungen sollten nicht ungeprüft übernommen werden. Insbesondere sollte klar bleiben, welcher zusätzliche Arbeitsumfang überhaupt von einer vereinbarten Vergütung erfasst sein soll.

Die Vertragsgestaltung muss außerdem zu den tatsächlichen betrieblichen Abläufen passen. Eine formal klare Regelung hilft wenig, wenn in der Praxis dauerhaft anders gearbeitet wird.

Vergütung als Gesamtpaket strukturieren

Vergütung besteht häufig aus mehreren Komponenten.

Neben dem Festgehalt können insbesondere relevant sein:

  • variable Vergütung
  • Bonus
  • Provision
  • Zielvereinbarung
  • Sonderzahlungen
  • Dienstwagen
  • betriebliche Altersversorgung
  • Sachleistungen
  • weitere Zusatzleistungen

Diese Bestandteile sollten nicht isoliert nebeneinanderstehen.

Unklare variable Vergütungsregelungen erzeugen häufig spätere Streitigkeiten. Arbeitgeber sollten deshalb frühzeitig festlegen, welche Leistung honoriert werden soll und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch entstehen kann.

Ziele und variable Vergütung rechtzeitig gestalten

Zielabhängige Vergütung funktioniert nur, wenn die zugrunde liegenden Mechanismen praktisch umsetzbar sind.

Zu klären ist insbesondere:

  • wer Ziele festlegt
  • wann Ziele festgelegt werden
  • ob Ziele vereinbart oder vorgegeben werden
  • welche objektiven und subjektiven Komponenten bestehen
  • wie die Zielerreichung festgestellt wird
  • welche Dokumentation erforderlich ist

Zielsysteme sollten nicht erst am Ende des Bezugszeitraums praktisch konkretisiert werden.

Verspätete oder unterlassene Zielvorgaben können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen auslösen. Deshalb sollte die vertragliche Gestaltung mit einem tatsächlich funktionierenden betrieblichen Prozess verbunden sein.

Probezeit, Befristung und Vertragsbeginn auseinanderhalten

Probezeit, Befristung und Vertragsbeginn betreffen unterschiedliche Fragen.

Eine Probezeit macht einen Arbeitsvertrag nicht automatisch zu einem befristeten Arbeitsvertrag.

Soll das Arbeitsverhältnis befristet sein, benötigt die Befristung eine eigene rechtliche Grundlage und eine entsprechende vertragliche Gestaltung.

Auch Vertragsbeginn und tatsächlicher Arbeitsbeginn sollten organisatorisch abgestimmt werden. Gerade bei Vorbeschäftigungen, späterem Arbeitsantritt oder besonderen Onboarding-Konstellationen können Abweichungen rechtlich relevant werden.

Weitere Einzelheiten zur Befristung behandelt der Beitrag Befristeter Arbeitsvertrag: Voraussetzungen und typische Fehler.

Urlaub sauber differenzieren

Urlaubsregelungen sollten zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und zusätzlichem vertraglichem Urlaub unterscheiden, wenn für beide unterschiedliche Regeln gelten sollen.

Relevant sind insbesondere:

  • Umfang des Urlaubsanspruchs
  • gesetzlicher Mindesturlaub
  • zusätzlicher vertraglicher Urlaub
  • Übertragung in das Folgejahr
  • Verfall
  • Krankheit
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Urlaubsabgeltung

Abweichende Regelungen für zusätzlichen Vertragsurlaub setzen eine hinreichend klare Differenzierung voraus.

Unklare Formulierungen können dazu führen, dass eine gewünschte Differenzierung praktisch nicht greift.

Ausschlussfristen mit besonderer Sorgfalt behandeln

Ausschlussfristen können erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.

Sie sollen regelmäßig dazu führen, dass Ansprüche innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden müssen.

Bei der Gestaltung sollten insbesondere bedacht werden:

  • Transparenz der Regelung
  • Beginn der Frist
  • Dauer der Frist
  • erforderliche Form der Geltendmachung
  • mögliche weitere Stufen
  • gesetzlich nicht erfassbare Ansprüche

Eine vermeintliche Standardklausel sollte deshalb nicht ungeprüft aus älteren Verträgen übernommen werden.

Nebentätigkeit und Wettbewerb nicht pauschal verbieten

Arbeitgeber können berechtigte Interessen daran haben, Nebentätigkeiten zu kennen oder einzuschränken.

Relevant können beispielsweise sein:

  • Konkurrenztätigkeiten
  • Beeinträchtigung der Arbeitsleistung
  • Verstöße gegen Arbeitszeitgrenzen
  • Interessenkonflikte
  • Nutzung betrieblicher Informationen
  • Reputations- oder Compliance-Risiken

Ein pauschales Verbot jeder Nebentätigkeit ist jedoch regelmäßig nicht der sinnvollste Ausgangspunkt.

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sollten davon getrennt betrachtet werden. Sie greifen erheblich weiter und bedürfen einer eigenständigen Gestaltung.

Fortbildungs- und Rückzahlungsklauseln gezielt gestalten

Finanziert der Arbeitgeber Fortbildungen, kann ein Interesse daran bestehen, dass die erworbene Qualifikation zumindest für einen gewissen Zeitraum dem Unternehmen zugutekommt.

Rückzahlungsklauseln sollten jedoch nicht pauschal formuliert werden.

Zu berücksichtigen sind insbesondere:

  • Höhe der Fortbildungskosten
  • Dauer und Qualität der Fortbildung
  • wirtschaftlicher Vorteil für den Arbeitnehmer
  • vorgesehene Bindungsdauer
  • Anlass einer späteren Beendigung
  • zeitliche Reduzierung möglicher Rückzahlungsbeträge
  • Transparenz der Voraussetzungen

Nicht jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf automatisch dieselben Rückzahlungsfolgen auslösen.

Kündigungsfristen bewusst festlegen

Kündigungsfristen beeinflussen die betriebliche und wirtschaftliche Beweglichkeit beider Vertragsparteien.

Zu prüfen sind:

  • gesetzliche Kündigungsfristen
  • tarifliche Regelungen
  • vertragliche Kündigungsfristen
  • mögliche Verlängerungen
  • unterschiedliche Fristen während einer Probezeit
  • praktische Folgen langer Bindungszeiträume

Längere Kündigungsfristen können für Arbeitgeber sinnvoll sein, wenn Know-how-Träger oder Führungskräfte nicht kurzfristig ausscheiden sollen.

Umgekehrt können übermäßig lange Bindungen organisatorische Veränderungen erschweren.

Änderungen des Arbeitsverhältnisses dokumentieren

Ein guter Ausgangsvertrag genügt nicht, wenn spätere Änderungen nur informell gelebt werden.

Dokumentiert werden sollten insbesondere Änderungen bei:

  • Aufgaben
  • Vergütung
  • Arbeitszeit
  • Arbeitsort
  • mobiler Arbeit
  • Beförderungen
  • Führungsverantwortung
  • Bonus- und Zielsystemen

Nachträge und Änderungsvereinbarungen schaffen Klarheit darüber, welche Regelungen weitergelten und welche ersetzt werden.

Eine gute Ausgangsvereinbarung verliert an Wert, wenn spätere Änderungen nicht nachvollziehbar dokumentiert werden.

Typische Fehler auf Arbeitgeberseite

In der Praxis wiederholen sich bestimmte Gestaltungsfehler.

Dazu gehören insbesondere:

  • Vertragsmuster ungeprüft aus alten Fällen übernehmen
  • tatsächliche Position und Vertrag passen nicht zusammen
  • Tätigkeitsbeschreibung unnötig eng formulieren
  • variable Vergütung unklar lassen
  • mobile Arbeit nur informell regeln
  • Überstundenregelungen zu pauschal formulieren
  • Ausschlussfristen ungeprüft übernehmen
  • Änderungen später nicht dokumentieren
  • unterschiedliche Vertragsbestandteile widersprechen sich

Gerade ältere Vertragsmuster sollten regelmäßig darauf geprüft werden, ob sie noch zur aktuellen Organisation, Rechtsprechung und betrieblichen Praxis passen.

Vertrag als Gesamtregelung betrachten

Arbeitsverträge sollten nicht Klausel für Klausel isoliert gestaltet werden.

Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Flexibilität, Kündigungsmöglichkeiten und spätere Veränderungen müssen als Gesamtpaket zusammenpassen.

Eine gute Vertragsgestaltung versucht deshalb nicht, möglichst viele Regelungen in einen Vertrag aufzunehmen. Entscheidend ist vielmehr, dass die vereinbarten Regelungen verständlich, praktisch umsetzbar und auf die tatsächliche Position abgestimmt sind.

Autor

Über Markus Cordt

Markus Cordt, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Markus Cordt berät Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer und Arbeitgeber sowie Betriebsräte und Personalräte im Arbeitsrecht.

Redaktion

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Erstanlage als arbeitgeberseitige Vertiefung des Wissensclusters Arbeitsvertrag.