Arbeitsrechtswissen

Arbeitszeugnis prüfen: Inhalt, Bewertung und Berichtigung

Welche Angaben ein Arbeitszeugnis enthalten sollte und wie Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbewertung, Verhalten und Schlussformel einzuordnen sind.

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Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis. Dabei ist zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis zu unterscheiden.

Einfaches und qualifiziertes Zeugnis

Ein einfaches Zeugnis enthält Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zeugnis erstreckt sich zusätzlich auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis.

Tätigkeitsbeschreibung vollständig prüfen

Die Tätigkeitsbeschreibung sollte die wesentlichen Aufgaben, Verantwortungsbereiche und die berufliche Entwicklung nachvollziehbar wiedergeben. Gerade bei Führungskräften sind Zuständigkeiten, Personal- und Budgetverantwortung sowie besondere Projekte von Bedeutung.

Leistungsbewertung im Gesamtzusammenhang lesen

Nicht nur die zusammenfassende Leistungsformel ist relevant. Auch Arbeitsbereitschaft, Fachkenntnisse, Arbeitsweise, Belastbarkeit und Arbeitserfolg prägen die Gesamtbewertung.

Verhalten und Führungsleistung

Das Sozialverhalten kann sich auf Vorgesetzte, Kollegen, Mitarbeiter, Kunden und weitere Geschäftspartner beziehen. Bei Führungsverantwortung sollte auch die Führungsleistung angemessen berücksichtigt werden.

Klarheit und Wahrheit

Ein Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Verdeckte Aussagen, widersprüchliche Bewertungen oder missverständliche Auslassungen können den Zeugniswert beeinträchtigen.

Schlussformel gesondert einordnen

Dank, Bedauern und Zukunftswünsche sind in der Praxis verbreitet. Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine solche Schlussformel besteht jedoch nicht ohne Weiteres.

Berichtigung gezielt verlangen

Ist ein Zeugnis unvollständig, widersprüchlich oder sachlich unzutreffend, sollten die beanstandeten Passagen und die gewünschte Berichtigung möglichst konkret bezeichnet werden.

Praktische Checkliste zur Zeugnisprüfung

Ein Arbeitszeugnis sollte nicht nur auf einzelne Formulierungen reduziert werden. Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbewertung, Führungsverhalten, Sozialverhalten und Schlussabschnitt müssen als Gesamtbild betrachtet werden.

Für eine strukturierte erste Prüfung steht ergänzend eine PDF-Checkliste zur Verfügung:

Checkliste „Arbeitszeugnis prüfen“ herunterladen

Die Checkliste dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine rechtliche Bewertung des konkreten Arbeitszeugnisses oder möglicher Berichtigungsansprüche.

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Über Markus Cordt

Markus Cordt, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Markus Cordt berät Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer und Arbeitgeber sowie Betriebsräte und Personalräte im Arbeitsrecht.

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