Einfaches Arbeitszeugnis
Es enthält mindestens Angaben zu Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit, jedoch keine Bewertung von Leistung und Verhalten.
Arbeitsrechtswissen
Ein Arbeitszeugnis dokumentiert Aufgaben, Leistung und Verhalten und kann für das berufliche Fortkommen erhebliche Bedeutung haben. Inhalt, Aufbau und Gesamtwirkung sollten deshalb sorgfältig geprüft werden.
Erste Orientierung
Einzelne Formulierungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbewertung, Verhalten und Schlussabschnitt müssen inhaltlich zusammenpassen.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält neben Art und Dauer der Tätigkeit auch Angaben zu Leistung und Verhalten.
Die Tätigkeitsbeschreibung sollte die tatsächlich ausgeübten Aufgaben und Verantwortungsbereiche vollständig und verständlich abbilden.
Bei Führungskräften sind insbesondere Führungsverantwortung, Entscheidungskompetenzen, besondere Projekte und erzielte Ergebnisse von Bedeutung.
Dank, Bedauern und gute Wünsche sind in Arbeitszeugnissen zwar verbreitet. Ein allgemeiner Anspruch auf eine solche Schlussformel besteht jedoch nicht ohne Weiteres. Vereinbarungen in einem Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich können deshalb besonders wichtig sein.
Zeugnisarten
Der erforderliche Inhalt richtet sich danach, welche Art des Zeugnisses verlangt wird.
Es enthält mindestens Angaben zu Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit, jedoch keine Bewertung von Leistung und Verhalten.
Es bewertet zusätzlich die Arbeitsleistung und das Verhalten im Arbeitsverhältnis.
Zeugnisprüfung
Die Aussagekraft ergibt sich aus dem Zusammenspiel sämtlicher Zeugnisbestandteile.
Name, Eintritts- und Austrittsdatum sowie die bezeichnete Position müssen zutreffend sein.
Aufgaben, Verantwortung, Befugnisse und berufliche Entwicklung sollten vollständig und angemessen gewichtet dargestellt werden.
Fachkenntnisse, Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise, Belastbarkeit und Arbeitserfolg müssen ein stimmiges Gesamtbild ergeben.
Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und externen Kontakten kann getrennt zu bewerten sein.
Bei Personalverantwortung sollten Führungsstil, Motivation, Delegation und erzielte Ergebnisse angemessen berücksichtigt werden.
Beendigungsgrund, Bedauern, Dank und Zukunftswünsche müssen gesondert eingeordnet und gegebenenfalls ausdrücklich vereinbart werden.
Berichtigung
Beanstandungen sollten konkret, nachvollziehbar und auf die tatsächliche Tätigkeit und Leistung bezogen formuliert werden.
01
Beschäftigungszeit, Position, Ausstellungsdatum und Unterzeichnung werden zunächst auf offensichtliche Fehler kontrolliert.
02
Aufgaben und Verantwortung werden mit Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung und tatsächlicher Tätigkeit verglichen.
03
Einzelbewertungen, Gesamtnote und mögliche Widersprüche werden im Zusammenhang betrachtet.
04
Gewünschte Berichtigungen sollten nicht pauschal, sondern möglichst genau und sachlich begründet verlangt werden.
Vertiefende Orientierung
Der Fachbeitrag erläutert die wesentlichen Bestandteile und mögliche Berichtigungsfragen ausführlicher.
Welche Angaben ein Arbeitszeugnis enthalten sollte und wie Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbewertung, Verhalten und Schlussformel einzuordnen sind.
Praktische Checkliste
Die Checkliste unterstützt dabei, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbewertung, Führungsverhalten, Sozialverhalten, Schlussabschnitt und mögliche Widersprüche systematisch zu erfassen.
Die Checkliste bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Prüfung des konkreten Arbeitszeugnisses oder möglicher Berichtigungsansprüche.
Zusammenhänge verstehen
Arbeitsrechtliche Fragestellungen greifen häufig ineinander. Die folgenden Themenseiten erläutern angrenzende rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge.
Orientierung zu Kündigung, Kündigungsschutzklage, Dreiwochenfrist und den ersten wichtigen Schritten nach Zugang einer Kündigung.
Informationen zur Prüfung, Einordnung und Verhandlung eines vorgelegten Aufhebungsvertrags.
Orientierung zu Vergütung, Urlaub, Widerruflichkeit, Arbeitsmitteln und weiteren Folgen einer Freistellung.
Orientierung zu Aufgaben, Vergütung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Versetzung, Ausschlussfristen und weiteren Regelungen im Arbeitsvertrag.
Weitere Orientierung
Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbewertung, Verhalten und Schlussabschnitt müssen ein stimmiges und sachlich zutreffendes Gesamtbild ergeben.