Arbeitsrechtswissen
Aufhebungsvertrag vorgelegt: Nicht vorschnell unterschreiben
Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Punkte vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags geprüft werden sollten.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Nach der Unterzeichnung besteht regelmäßig kein allgemeines Widerrufsrecht.
Keine vorschnelle Unterschrift
Auch bei einer kurzen Annahmefrist sollten Sie den Vertrag nicht ungeprüft unterzeichnen.
Regelungen vollständig bewerten
Zu prüfen sind insbesondere:
- Beendigungsdatum
- Abfindung
- Freistellung
- variable Vergütung
- Urlaub
- Arbeitszeugnis
- nachvertragliche Wettbewerbsverbote
- Rückgabe von Arbeitsmitteln
- sozialversicherungsrechtliche Folgen
- mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Verhandlungsspielraum untersuchen
Der erste Vertragsentwurf bildet nicht zwingend das bestmögliche Ergebnis ab. Die rechtliche Ausgangslage beeinflusst den wirtschaftlichen Verhandlungsspielraum erheblich.
Checkliste für die Vorbereitung
Für die strukturierte Vorbereitung steht zusätzlich die Checkliste „Aufhebungsvertrag vor Unterschrift“ als PDF zur Verfügung. Sie bündelt die wichtigsten Punkte zu Vertragsentwurf, Beendigungsdatum, Abfindung, Freistellung, Arbeitszeugnis, Ausgleichsklauseln und möglichen weiteren Folgen.
Die Checkliste dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Vertragsentwurfs.
Vor der Unterschrift
Aufhebungsvertrag rechtlich und wirtschaftlich prüfen lassen
Vor einer Unterschrift sollten Vertragsentwurf, Abfindung, Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnis, Ausgleichsklauseln und mögliche sozialrechtliche Folgen gemeinsam bewertet werden.
