Arbeitsrechtswissen
Freistellung im Arbeitsverhältnis: Vergütung, Urlaub und Folgen
Was Arbeitnehmer bei einer Freistellung zu Vergütung, Urlaub, Widerruflichkeit, Arbeitsmitteln und anderweitiger Beschäftigung beachten sollten.
Eine Freistellung bedeutet, dass die Arbeitsleistung vorübergehend oder bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erbracht werden soll. Das Arbeitsverhältnis besteht währenddessen grundsätzlich fort.
Vergütung muss geklärt sein
Bei einer bezahlten Freistellung wird die vertragliche Vergütung grundsätzlich weitergezahlt. Variable Vergütung, Bonus, Provisionen und Sachleistungen können jedoch gesonderte Fragen aufwerfen.
Widerruflich oder unwiderruflich
Bei einer widerruflichen Freistellung kann der Arbeitgeber die Rückkehr an den Arbeitsplatz verlangen. Eine unwiderrufliche Freistellung soll dagegen grundsätzlich endgültig sein.
Urlaub wird nicht automatisch verbraucht
Urlaub wird durch eine Freistellung nicht ohne Weiteres erfüllt. Die Erklärung muss erkennen lassen, ob und in welchem Umfang Urlaub angerechnet werden soll.
Anderweitige Beschäftigung
Ob während der Freistellung eine neue Tätigkeit aufgenommen werden darf und ob anderweitiger Verdienst angerechnet wird, hängt von Vertrag, Erklärung und gesetzlicher Ausgangslage ab.
Arbeitsmittel und Kommunikation
Dienstwagen, Laptop, Mobiltelefon, Zugänge und sonstige Arbeitsmittel sollten klar geregelt werden. Auch interne und externe Kommunikation kann für die berufliche Reputation bedeutsam sein.
Praktische Checkliste zur Freistellung
Für die strukturierte Prüfung von Freistellungsart, Vergütung, Urlaub, Zeitguthaben, anderweitiger Beschäftigung und Arbeitsmitteln steht eine ergänzende Checkliste zur Verfügung.
Checkliste „Freistellung prüfen“ herunterladen
Freistellung als Teil einer Gesamtlösung
Bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag sollte die Freistellung gemeinsam mit Beendigungsdatum, Abfindung, Urlaub, Bonus, Zeugnis und Wettbewerbsfragen bewertet werden.
