Bezahlte Freistellung
Die Arbeitsleistung entfällt, während die vereinbarte Vergütung grundsätzlich weitergezahlt wird.
Arbeitsrechtswissen
Eine Freistellung beendet das Arbeitsverhältnis nicht. Vergütung, Urlaub, Widerruflichkeit und weitere Folgen müssen deshalb klar und vollständig eingeordnet werden.
Erste Orientierung
Während einer Freistellung besteht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich fort, obwohl die Arbeitsleistung nicht mehr oder vorübergehend nicht erbracht wird.
Entscheidend ist, ob die Freistellung bezahlt oder unbezahlt, widerruflich oder unwiderruflich und für welchen Zeitraum erklärt wurde.
Auch die Anrechnung von Urlaub, Zeitguthaben und anderweitigem Verdienst muss ausdrücklich und rechtlich wirksam geregelt sein.
Bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag gehört die Freistellung zu einem Gesamtpaket aus Vergütung, Abfindung, Bonus, Zeugnis und Beendigungsdatum.
Eine bloße Freistellung erfüllt Urlaubsansprüche regelmäßig nicht automatisch. Die Erklärung muss hinreichend deutlich erkennen lassen, ob Urlaub gewährt und auf welchen Zeitraum er angerechnet werden soll.
Gestaltungsformen
Die rechtlichen Folgen hängen maßgeblich von der konkreten Erklärung und ihrer Ausgestaltung ab.
Die Arbeitsleistung entfällt, während die vereinbarte Vergütung grundsätzlich weitergezahlt wird.
Eine unbezahlte Freistellung bedarf regelmäßig einer besonderen rechtlichen oder vertraglichen Grundlage.
Der Arbeitgeber behält sich vor, die Beschäftigung wieder aufzunehmen und die Arbeitsleistung erneut abzurufen.
Die Rückkehr an den Arbeitsplatz soll grundsätzlich ausgeschlossen sein.
Ob eine Freistellung einseitig angeordnet werden darf, hängt von Interessenlage, Vertrag und konkretem Anlass ab.
In Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarungen können sämtliche Folgen verbindlich geregelt werden.
Rechtliche Folgen
Eine belastbare Regelung muss sämtliche wirtschaftlichen und beruflichen Auswirkungen berücksichtigen.
Fixgehalt, variable Vergütung, Provisionen und Sonderzahlungen können unterschiedlich zu behandeln sein.
Urlaub, Überstunden und sonstige Zeitkonten müssen eindeutig zugeordnet und angerechnet werden.
Zu prüfen ist, ob eine neue Beschäftigung aufgenommen werden darf und ob Einkünfte angerechnet werden.
Dienstwagen, Laptop, Mobiltelefon und Zugänge sollten mit klaren Rückgabezeitpunkten geregelt werden.
Zeugnis, Referenzen und interne oder externe Kommunikation können für die berufliche Zukunft erheblich sein.
Wettbewerbsverbote und Verschwiegenheitspflichten gelten während der Freistellung grundsätzlich weiter.
Praktische Checkliste
Die Checkliste unterstützt dabei, Art und Dauer der Freistellung, Vergütung, Urlaub, Zeitguthaben, anderweitige Beschäftigung, Arbeitsmittel und weitere Folgen strukturiert zu erfassen.
Vertiefende Orientierung
Der Fachbeitrag erläutert zentrale rechtliche und wirtschaftliche Folgen ausführlicher.
Was Arbeitnehmer bei einer Freistellung zu Vergütung, Urlaub, Widerruflichkeit, Arbeitsmitteln und anderweitiger Beschäftigung beachten sollten.
Zusammenhänge verstehen
Arbeitsrechtliche Fragestellungen greifen häufig ineinander. Die folgenden Themenseiten erläutern angrenzende rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge.
Orientierung zu Kündigung, Kündigungsschutzklage, Dreiwochenfrist und den ersten wichtigen Schritten nach Zugang einer Kündigung.
Informationen zur Prüfung, Einordnung und Verhandlung eines vorgelegten Aufhebungsvertrags.
Orientierung zu Zeugnisanspruch, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbewertung, Verhalten und möglichen Berichtigungen.
Orientierung zu Aufgaben, Vergütung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Versetzung, Ausschlussfristen und weiteren Regelungen im Arbeitsvertrag.
Weitere Orientierung
Vergütung, Urlaub, Bonus, Arbeitsmittel, Zeugnis und Beendigungsdatum sollten nicht isoliert voneinander bewertet werden.