Arbeitsrechtswissen
Geschäftsführer: Organstellung und Dienstvertrag richtig trennen
Welche rechtlichen Besonderheiten bei Bestellung, Abberufung, Kündigung, Vergütung und Haftung von Geschäftsführern zu beachten sind.
Geschäftsführer sind Organ einer Gesellschaft und regelmäßig zugleich durch einen Geschäftsführerdienstvertrag gebunden. Beide Rechtsverhältnisse müssen rechtlich getrennt betrachtet werden.
Organstellung und Dienstvertrag sind nicht dasselbe
Die Bestellung zum Geschäftsführer begründet die Organstellung. Der Geschäftsführerdienstvertrag regelt dagegen insbesondere Tätigkeit, Vergütung, Vertragsdauer und Beendigung.
Die Abberufung aus der Organstellung beendet den Dienstvertrag grundsätzlich nicht automatisch. Umgekehrt führt die Kündigung des Dienstvertrags nicht zwingend unmittelbar zum Ende der Organstellung.
Fremdgeschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer
Für die rechtliche Einordnung ist unter anderem bedeutsam, ob der Geschäftsführer Anteile an der Gesellschaft hält und welchen Einfluss er auf Gesellschafterbeschlüsse ausüben kann.
Ein Fremdgeschäftsführer ohne Gesellschaftsanteile befindet sich in einer anderen tatsächlichen und rechtlichen Ausgangslage als ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer.
Bestellung und Abberufung prüfen
Zu prüfen sind insbesondere:
- zuständiges Gesellschaftsorgan
- wirksamer Bestellungsbeschluss
- Abberufungsbeschluss
- gesellschaftsvertragliche Sonderregelungen
- Eintragung und Anmeldung zum Handelsregister
- Vertretungsbefugnis
- mögliche Kopplungsklauseln im Dienstvertrag
Kündigung des Dienstvertrags
Die Beendigung des Geschäftsführerdienstvertrags richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den anwendbaren gesetzlichen Regelungen.
Bedeutsam sind insbesondere:
- Vertragslaufzeit
- ordentliche Kündigungsfristen
- außerordentliche Kündigungsgründe
- Ausschlussfristen
- Zuständigkeit für die Kündigungserklärung
- Vertretung der Gesellschaft
- mögliche Fortgeltung von Vergütungsansprüchen
Kündigungsschutz und gerichtliche Zuständigkeit
Geschäftsführer können sich nicht ohne Weiteres auf dieselben Kündigungsschutzregelungen wie Arbeitnehmer berufen. Entscheidend sind die konkrete Rechtsstellung, der Zeitpunkt der Klage und die Umstände des Einzelfalls.
Auch die Frage, ob Arbeitsgericht oder ordentliches Gericht zuständig ist, muss gesondert geprüft werden.
Vergütung, Tantieme und Bonus
Geschäftsführerverträge enthalten häufig komplexe Vergütungsbestandteile:
- Festvergütung
- Tantieme
- Bonus
- Zielvereinbarungen
- Dienstwagen
- betriebliche Altersversorgung
- Versicherungsleistungen
- Abfindungs- oder Karenzentschädigungsregelungen
Bei einer Trennung muss geklärt werden, welche Ansprüche bereits entstanden sind und wie variable Vergütung zeitanteilig oder erfolgsabhängig abzurechnen ist.
Haftung und D&O-Versicherung
Geschäftsführer können persönlich für Pflichtverletzungen haften. Zu prüfen sind insbesondere Organpflichten, Ressortverteilung, Dokumentation, Gesellschafterweisungen und mögliche Innen- oder Außenhaftungsansprüche.
Eine D&O-Versicherung kann Risiken abdecken, ersetzt aber nicht die Prüfung von Versicherungsumfang, Ausschlüssen, Selbstbehalt und Nachmeldefristen.
Wettbewerbsverbote
Während der Amtszeit und Vertragslaufzeit können gesetzliche und vertragliche Wettbewerbsbindungen bestehen. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote müssen hinsichtlich Dauer, räumlichem Umfang, Tätigkeitsbereich und möglicher Karenzentschädigung geprüft werden.
Trennung als Gesamtpaket gestalten
Bei einer einvernehmlichen Trennung sollten Organstellung und Dienstvertrag gemeinsam, aber rechtlich getrennt geregelt werden.
Typische Bestandteile sind:
- Zeitpunkt der Abberufung
- Beendigungsdatum des Dienstvertrags
- Freistellung
- Vergütung und Tantieme
- Abfindung
- Dienstwagen und Arbeitsmittel
- Wettbewerbsverbot
- Haftungsfragen und Entlastung
- D&O-Nachmeldeckung
- Zeugnis, Referenzen und Kommunikation
Checkliste zur strukturierten Vorbereitung
Bei Bestellung, Vertragsprüfung, Abberufung oder einer geplanten Trennung sollten Organstellung und Geschäftsführerdienstvertrag getrennt erfasst und anschließend gemeinsam bewertet werden.
Checkliste „Geschäftsführer – Organstellung, Dienstvertrag und Trennung prüfen“ herunterladen
Die Checkliste unterstützt bei der Zusammenstellung der maßgeblichen Unterlagen und wirtschaftlichen Punkte. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung von Organstellung, gesellschaftsrechtlicher Zuständigkeit, Kündigung, Haftungsfragen oder D&O-Versicherung.
