Bestellung oder Vertragsangebot
Vor Übernahme der Funktion sollten Dienstvertrag, Satzung, Geschäftsordnung, Vertretungsbefugnis und Haftungsrisiken gemeinsam geprüft werden.
Arbeitsrechtswissen
Geschäftsführer sind Organ der Gesellschaft und regelmäßig zugleich durch einen Dienstvertrag gebunden. Bei Bestellung, Abberufung, Kündigung und Trennung müssen beide Rechtsverhältnisse sauber getrennt und strategisch aufeinander abgestimmt werden.
Besondere Rechtsstellung
Die gesellschaftsrechtliche Funktion als Geschäftsführer und der schuldrechtliche Dienstvertrag entstehen und enden nicht automatisch gleichzeitig.
Die Bestellung begründet die Organstellung. Der Geschäftsführerdienstvertrag regelt dagegen Tätigkeit, Vergütung, Vertragsdauer und weitere Rechte und Pflichten.
Eine wirksame Abberufung beendet deshalb grundsätzlich zunächst nur die Organstellung. Ob der Dienstvertrag ebenfalls endet, hängt von seinen Regelungen, einer Kündigung und den Umständen des Einzelfalls ab.
Auch Kündigungsschutz, gerichtliche Zuständigkeit und sozialversicherungsrechtliche Einordnung lassen sich nicht allein anhand der Bezeichnung „Geschäftsführer“ beantworten.
Die Abberufung beendet grundsätzlich die Organstellung. Für die Beendigung des Geschäftsführerdienstvertrags ist regelmäßig eine gesonderte vertragliche Regelung, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung erforderlich.
Typische Situationen
Vertragsfragen, Gesellschafterbeschlüsse und persönliche Haftungsrisiken greifen häufig ineinander.
Vor Übernahme der Funktion sollten Dienstvertrag, Satzung, Geschäftsordnung, Vertretungsbefugnis und Haftungsrisiken gemeinsam geprüft werden.
Zu klären ist, ob nur die Organstellung oder zugleich auch der Dienstvertrag beendet werden soll.
Kündigungsfrist, Kündigungsgrund, Zuständigkeit und Vertretungsbefugnis der Gesellschaft müssen belastbar geprüft werden.
Zielerreichung, Bemessungsgrundlage und zeitanteilige Ansprüche können auch nach einer Abberufung oder Freistellung fortbestehen.
Persönliche Haftungsansprüche erfordern eine Prüfung von Organpflichten, Ressortverteilung, Dokumentation und Versicherungsschutz.
Abberufung, Vertragsende, Vergütung, Abfindung, Haftung, Wettbewerb und Kommunikation sollten als Gesamtpaket geregelt werden.
Rechtsstellung
Die rechtliche Situation hängt von Gesellschaftsstruktur, Beteiligung, Vertrag und tatsächlicher Einflussmöglichkeit ab.
Bestellung, Vertretungsmacht, Geschäftsführungsbefugnis und Abberufung richten sich nach Gesellschaftsrecht, Satzung und Gesellschafterbeschlüssen.
Der Vertrag regelt insbesondere Aufgaben, Vergütung, Vertragsdauer, Kündigung, Wettbewerbsverbote und weitere persönliche Ansprüche.
Beteiligungshöhe, Sperrminorität und tatsächlicher Einfluss können Kündigungsschutz, Sozialversicherung und Verhandlungsmacht beeinflussen.
Vertrags- und Risikoprüfung
Eine sachgerechte Bewertung muss Vertrag, Organstellung, wirtschaftliche Interessen und persönliche Risiken verbinden.
Befristung, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung und mögliche Kopplungsklauseln bestimmen den zeitlichen Rahmen.
Festvergütung, Bonus, Zielvereinbarungen, Tantieme, Dienstwagen und Altersversorgung müssen eindeutig geregelt und abgerechnet werden.
Organpflichten, Ressortverteilung, Weisungen, Business-Judgment-Rule und Dokumentation können für die persönliche Haftung entscheidend sein.
Versicherungssumme, Ausschlüsse, Selbstbehalt, Rückwärtsdeckung und Nachmeldefristen sollten konkret geprüft werden.
Tätigkeitsbereich, Dauer, räumlicher Umfang und Karenzentschädigung beeinflussen die weitere berufliche Bewegungsfreiheit.
Ob Arbeitsgericht oder ordentliches Gericht zuständig ist, hängt von Rechtsstellung, Klagegegenstand und Zeitpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung ab.
Trennungssituation
Eine geordnete Trennung muss gesellschaftsrechtliche, vertragliche und wirtschaftliche Fragen gleichzeitig lösen.
Die wirtschaftliche Bewertung einer Trennung richtet sich nicht allein nach einer möglichen Abfindung.
Ebenso bedeutsam sind Restlaufzeit, Vergütung, Tantieme, Freistellung, Dienstwagen, Altersversorgung, Wettbewerbsverbot und mögliche Haftungsfragen.
Zusätzlich sollten Zeugnis, Referenzen, interne Kommunikation, Handelsregisteranmeldung und öffentliche Außendarstellung abgestimmt werden.
Vertiefende Orientierung
Die Beiträge erläutern Rechtsstellung, Vertrag und typische Konfliktsituationen ausführlicher.
Welche rechtlichen Besonderheiten bei Bestellung, Abberufung, Kündigung, Vergütung und Haftung von Geschäftsführern zu beachten sind.
Praktische Checkliste
Die Checkliste unterstützt Geschäftsführer dabei, gesellschaftsrechtliche Stellung, Dienstvertrag, Vergütung, Haftungsfragen, Abberufung und Vertragsbeendigung getrennt und vollständig zusammenzustellen.
Zusammenhänge verstehen
Arbeitsrechtliche Fragestellungen greifen häufig ineinander. Die folgenden Themenseiten erläutern angrenzende rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge.
Orientierung zu Rechtsstellung, Vertrag, Positionsveränderung, variabler Vergütung und Trennung bei Führungskräften.
Orientierung zu Aufgaben, Vergütung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Versetzung, Ausschlussfristen und weiteren Regelungen im Arbeitsvertrag.
Orientierung zu Anspruch, Verhandlung, Berechnungsfaktoren und wirtschaftlicher Bewertung einer Abfindung.
Informationen zur Prüfung, Einordnung und Verhandlung eines vorgelegten Aufhebungsvertrags.
Weitere Orientierung
Der Fachbeitrag erläutert die wichtigsten Unterschiede zwischen Organstellung und Geschäftsführerdienstvertrag sowie typische Fragen bei Abberufung, Kündigung und Trennung.