Das Rechtsgebiet Feuerwehrrecht gibt es im engeren Sinne nicht. Es umfasst vielmehr eine Vielzahl von Rechtsgebieten, die eine Besonderheit durch die Verknüpfung mit hoheitlichen Aufgaben im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr erhalten.
Ein Unfall auf der Einsatzfahrt fällt zum Beispiel in das Verkehrsrecht - hat jedoch durch die Inanspruchnahme von Sonderrechten einige Besonderheiten. Die fahrlässige Beschädigung von fremden Eigentum ist üblicherweise ein Fall für die eigene Haftpflichtversicherung (Versicherungsrecht). Im Feuerwehrdienst übernimmt möglicherweise jedoch die Gemeinde (bzw. deren Versicherung) die Kosten. Als letztes und besonders wichtiges Beispiel ist der Dienstunfall zu nennen. Bei einem Dienstunfall genießen wir - ähnlich wie bei einem Arbeitsunfall - viele Privilegien, die sonst häufig nur Privatversicherten zukommen (Sozialrecht).
Rechtsanwalt Dr. Markus Cordt begann seine Feuerwehrtätigkeit im Alter von 10 Jahren in der Jugendfeuerwehr. Mit 17 Jahren wechselte er in die Einsatzabteilung seine Heimatortes und war anschließend als Führungskraft in der Einsatzabteilung Ginsheim-Gustavsburg und in der Einsatzabteilung Marburg-Cappel tätig. Seit 2016 unterstützt er die Einsatzabteilung in aktuellem Wohnort nahe Frankfurt.
"Ich habe selbst einen Unfall mit einem Feuerwehrfahrzeug gehabt und weiß, wie belastend diese und andere Unfälle im Feuerwehrdienst sind."
Ich biete euch meine Tätigkeit als ein mit dem Feuerwehrdienst vertrauter Rechtsanwalt und Kamerad an. Ich kenne die besonderen, mit dem Feuerwehrdienst verbundenen Umstände und vermag diese Besonderheiten auch gegenüber Behörden und anderen Personen zu vermitteln.
Ihr kommt nicht aus Hessen? Kein Problem. Wir werden bundesweit tätig. Weshalb auch größere Entfernungen kein Hindernis sind, könnt ihr auf der Seite bundesweite Tätigkeit nachlesen.
Die Themen und den zeitlichen Rahmen stelle ich gerne individuell mit euch zusammen.