Beschäftigung in Deutschland beginnt
Vor dem Beginn einer Tätigkeit in Deutschland müssen Arbeitsvertrag, Einsatzmodell, Vergütung, Arbeitsort und anwendbare Regelungen rechtlich eingeordnet werden.
Internationales Arbeitsrecht
Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse verbinden unterschiedliche Vertragsmodelle, Unternehmensstrukturen und Erwartungen. Die Kanzlei Dr. Cordt berät internationale Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer und Arbeitgeber bei arbeitsrechtlichen Fragen mit Bezug zu Deutschland.
Internationale Erfahrung
Dr. Markus Cordt war mehrere Monate am Arbeitsgericht in Auckland tätig. Ergänzt wird diese internationale Erfahrung durch einen englischsprachigen MBA und frühere Tätigkeiten in international geprägten Unternehmensstrukturen.
Ausgangslage
Sobald ein Arbeitsverhältnis einen Bezug zu Deutschland hat, können deutsche arbeitsrechtliche Vorschriften eine wesentliche Rolle spielen.
Das gilt nicht nur für deutsche Arbeitsverträge. Auch ausländische Verträge, Entsendungen, konzerninterne Versetzungen und internationale Führungsfunktionen können zwingende Fragen des deutschen Arbeitsrechts auslösen.
Eine belastbare Beratung muss deshalb Vertragsstruktur, tatsächlichen Arbeitsort, persönliche Rechtsstellung und die wirtschaftlichen Ziele aller Beteiligten gemeinsam betrachten.
Typische Situationen
Grenzüberschreitende Fragen entstehen häufig bereits bei der Vertragsgestaltung und werden besonders dringlich, wenn sich Tätigkeit, Position oder Arbeitsverhältnis verändern.
Vor dem Beginn einer Tätigkeit in Deutschland müssen Arbeitsvertrag, Einsatzmodell, Vergütung, Arbeitsort und anwendbare Regelungen rechtlich eingeordnet werden.
Bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen ist zu prüfen, welche vertraglichen Regelungen gelten und welche zwingenden deutschen Schutzvorschriften zu beachten sind.
Eine Entsendung oder konzerninterne Versetzung kann Fragen zu Vertragsstruktur, Weisungsrecht, Vergütung, Rückkehr und Beendigung des Einsatzes auslösen.
Internationale Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen insbesondere deutsche Kündigungsfristen, Kündigungsschutz und kurze Klagefristen berücksichtigen.
Abfindung, Freistellung, Bonus, Rückkehrregelungen und Zeugnis sollten in einer grenzüberschreitenden Trennung als zusammenhängende Lösung gestaltet werden.
Unternehmen ohne bisherige Erfahrung in Deutschland benötigen eine klare Grundlage für Arbeitsvertrag, Personalmaßnahmen und die praktische Umsetzung deutscher arbeitsrechtlicher Vorgaben.
Zielgruppen
Die rechtliche und strategische Perspektive hängt davon ab, ob eine Person beschäftigt wird, Führungsverantwortung trägt, Organ einer Gesellschaft ist oder als Unternehmen in Deutschland tätig wird.
Beratung bei Arbeitsverträgen, Versetzungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen und weiteren Konflikten während einer Beschäftigung in Deutschland.
Strategische Begleitung bei komplexen Vertragsstrukturen, grenzüberschreitenden Vergütungsmodellen, Positionsveränderungen und Trennungssituationen.
Beratung zu Dienstvertrag, Organstellung, Abberufung, Haftung und der Beendigung grenzüberschreitend geprägter Geschäftsführerverhältnisse.
Unterstützung bei der Beschäftigung von Mitarbeitern in Deutschland, bei Vertragsgestaltung, Personalmaßnahmen und arbeitsrechtlichen Konflikten.
Internationale Abstimmungen mit Konzernzentrale, Personalabteilung oder ausländischen Beratern dürfen nicht dazu führen, dass eine in Deutschland geltende Klagefrist versäumt wird. Eine Kündigung sollte deshalb unverzüglich rechtlich eingeordnet werden.
Rechtliche Einordnung
Internationale Sachverhalte dürfen weder ausschließlich nach dem Vertragstext noch allein nach dem Sitz des Unternehmens beurteilt werden.
Arbeitsort, gewöhnlicher Tätigkeitsort, Vertragsgestaltung und tatsächliche Durchführung müssen gemeinsam betrachtet werden.
Eine Rechtswahl oder ausländische Vertragsvorlage beantwortet nicht automatisch, welche zwingenden Schutzvorschriften in Deutschland gelten.
Gerade bei Kündigungen können deutsche Klagefristen entscheidend sein. Internationale Abstimmungen dürfen eine fristgerechte Reaktion nicht verzögern.
Vergütung, Freistellung, Bonus, Rückkehr, Zeugnis und Kommunikation müssen bei internationalen Sachverhalten aufeinander abgestimmt werden.
Beratungsschwerpunkte
Die Beratung erstreckt sich auf grenzüberschreitende Vertrags-, Beschäftigungs- und Trennungssituationen mit Bezug zum deutschen Arbeitsrecht.
Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen für Tätigkeiten in Deutschland sowie Einordnung internationaler Vertragsvorlagen.
Beratung zu Einsatzdauer, Tätigkeitsort, Rückkehrregelungen, Vertragsänderungen und konzerninternen Wechseln.
Bewertung deutscher Kündigungsregeln, Klagefristen, Verhandlungspositionen und Prozessrisiken.
Gestaltung und Prüfung von Abfindung, Freistellung, Bonus, Zeugnis, Rückkehr und weiteren Trennungsbedingungen.
Beratung bei internationalen Vergütungsstrukturen, Organstellung, Haftung, Abberufung und Vertragsbeendigung.
Unterstützung bei Vertragsgestaltung, Personalmaßnahmen, Beendigung von Arbeitsverhältnissen und arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Strukturiertes Vorgehen
Ein nachvollziehbarer Ablauf verhindert, dass Vertragsfragen, Fristen und wirtschaftliche Folgen getrennt voneinander bewertet werden.
01
Arbeitsorte, Vertragsparteien, Konzernstrukturen, bisherige Tätigkeit und geplante Veränderungen werden vollständig aufgenommen.
02
Vertragliche Rechtswahl, zwingende deutsche Vorschriften und die praktische Durchführung des Arbeitsverhältnisses werden zusammen bewertet.
03
Berufliche, wirtschaftliche und unternehmerische Ziele werden mit Fristen, Durchsetzbarkeit und grenzüberschreitenden Folgen abgeglichen.
04
Die erforderlichen Vertrags-, Verhandlungs- oder Prozessschritte werden verständlich vorbereitet und konsequent umgesetzt.
Weitere Beratung
Internationale Sachverhalte überschneiden sich regelmäßig mit Kündigungsschutz, Vertragsgestaltung sowie besonderen Fragen von Führungskräften und Geschäftsführern.
Die weitere Orientierung richtet sich nach der konkreten Rolle und Situation. Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte und Geschäftsführer benötigen jeweils unterschiedliche Strategien.
Nächster Schritt
Lassen Sie Vertragsstruktur, Arbeitsort, Rechtsstellung und mögliche Fristen prüfen, bevor Sie eine weitreichende vertragliche oder personelle Entscheidung treffen.