Kanzlei Dr. Cordt

Arbeitsrecht mit Erfahrung aus Kanzlei und Unternehmen

Dr. Markus Cordt und Fachanwalt Andreas Stubbe verbinden arbeitsrechtliche Spezialisierung mit eigener Erfahrung aus unterschiedlichen Unternehmenswelten.

Berufsträger

Arbeitsrechtliche Beratung durch zwei Rechtsanwälte

Unsere Beratung wird auch von beruflichen Erfahrungen geprägt, die über die klassische Anwaltsperspektive hinausgehen.

Rechtsanwalt Dr. Markus Cordt

Rechtsanwalt

Dr. Markus Cordt

Rechtsanwalt

Dr. Markus Cordt kennt Arbeitsrecht nicht nur aus anwaltlicher Sicht. Vor seiner heutigen Tätigkeit arbeitete er selbst in international geprägten Großunternehmen, unter anderem bei der Deutschen Lufthansa AG und bei Sanofi-Aventis.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit trägt er als Eigentümer und Geschäftsführer eines mittelständischen Dienstleistungsunternehmens eigene unternehmerische Verantwortung. Personelle Entscheidungen, Führung und die wirtschaftlichen Folgen arbeitsrechtlicher Maßnahmen kennt er daher auch aus der Arbeitgeberperspektive.

Ein englischsprachiger MBA ergänzt die juristische Ausbildung um betriebswirtschaftliche Perspektiven. Internationale Erfahrung sammelte er zudem während einer mehrmonatigen Tätigkeit am Arbeitsgericht in Auckland.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Stubbe

Rechtsanwalt

Andreas Stubbe

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Andreas Stubbe ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine Beratung verbindet fachanwaltliche Spezialisierung mit eigener Erfahrung aus unterschiedlichen Unternehmensstrukturen.

Zu seinen früheren beruflichen Stationen gehören unter anderem Amadeus Fire und Merck. Er kennt damit sowohl personalwirtschaftlich geprägte Strukturen als auch das Umfeld eines international tätigen Großunternehmens.

Profil

Spezialisierte Beratung im Arbeitsrecht

Die Kanzlei Dr. Cordt konzentriert sich auf komplexe Fragen bei der Begründung, Durchführung, Veränderung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere Kündigung und Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Vertragsgestaltung sowie die besonderen Rechtsfragen von Führungskräften und Geschäftsführern.

Internationale Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mit Bezug zum deutschen Arbeitsrecht unterstützt.

Weiteres Fachgebiet

Feuerwehrrecht

Neben dem Arbeitsrecht befassen sich Dr. Markus Cordt und Andreas Stubbe auch mit rechtlichen Fragen des Feuerwehrwesens.

Für das Feuerwehrrecht besteht ein eigenständiges Fachportal mit vertiefenden Informationen für Gemeinden, Feuerwehren und Feuerwehrangehörige.

Feuerwehrrecht.de bündelt Fachbeiträge, ein umfangreiches Feuerwehrrechts-Wiki und bundeslandspezifische Informationen zu rechtlichen Fragen des Feuerwehrwesens.

Fachportal Feuerwehrrecht.de

Spezialisierung bedeutet auch klare Grenzen

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Arbeitsrecht. Die Konzentration auf dieses Rechtsgebiet ermöglicht eine vertiefte und strategisch ausgerichtete Beratung.

Beratungsbereiche

Unterschiedliche Rollen erfordern unterschiedliche Strategien

Die rechtliche Ausgangslage und die sinnvolle Vorgehensweise hängen wesentlich davon ab, welche Interessen eine Person oder ein Unternehmen im Arbeitsverhältnis hat.

Arbeitnehmer

Beratung bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Freistellung, Arbeitszeugnis und weiteren Konflikten im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Arbeitgeber

Unterstützung bei Vertragsgestaltung, personellen Entscheidungen, Trennungssituationen und arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Führungskräfte und Geschäftsführer

Strategische Beratung bei Vertragsfragen, Veränderung der Position, Abberufung, Kündigung, Vergütung und Haftung.

Beratung für Führungskräfte

Betriebsräte

Betriebsverfassungsrechtliche Beratung bei Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen, personellen Maßnahmen, Betriebsänderungen und Einigungsstellen.

Beratung für Betriebsräte

Personalräte

Personalvertretungsrechtliche Beratung bei Beteiligungsverfahren, Dienstvereinbarungen sowie personellen und organisatorischen Maßnahmen.

Beratung für Personalräte

Internationale Mandanten

Arbeitsrechtliche Beratung für internationale Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer und Arbeitgeber mit Bezug zu Deutschland.

Internationales Arbeitsrecht

Standorte

Battenberg und Kelsterbach

Die Kanzlei verbindet regionale Erreichbarkeit in Nordhessen und im Rhein-Main-Gebiet mit einer bundesweiten fachlichen Ausrichtung.

Nordhessen

Battenberg

Der Standort Battenberg steht für die persönliche Beratung in Nordhessen. Die fachliche Ausrichtung der Kanzlei bleibt bundesweit.

Arbeitsrecht in Battenberg

Rhein-Main

Kelsterbach

Der Standort Kelsterbach schafft einen regionalen Bezug zum Rhein-Main-Gebiet und zu arbeitsrechtlichen Sachverhalten im Umfeld von Frankfurt am Main.

Arbeitsrecht in Kelsterbach

Über die beiden Kanzleistandorte hinaus berät die Kanzlei auch bei arbeitsrechtlichen Sachverhalten mit Bezug zu Frankfurt am Main, dem Rhein-Main-Gebiet und Nordhessen.

Arbeitsrecht Frankfurt am MainArbeitsrecht Rhein-MainArbeitsrecht Nordhessen

Arbeitsrechtswissen

Verständliche Informationen als Grundlage

Die Fachinhalte der Kanzlei erläutern typische arbeitsrechtliche Situationen, Fristen und Handlungsmöglichkeiten.

Fachinformationen können eine individuelle Prüfung nicht ersetzen. Sie helfen jedoch dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und die richtigen Fragen zu stellen.

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Nächster Schritt

Arbeitsrechtliche Entscheidungen brauchen eine klare Grundlage

Informieren Sie sich über die passenden Beratungsbereiche und lassen Sie die konkrete rechtliche Ausgangslage prüfen, bevor Sie weitreichende Entscheidungen treffen.