Für eine Beratung sieht das Gesetz vor, dass der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll. Wir berechnen für eine telefonische Kurzberatung pauschal 95,- € inkl. Mehrwertsteuer. Die Kurzberatung ist auf 25 Minuten beschränkt. Alle weiteren Beratungen berechnen wir grundsätzlich nach Zeitaufwand. Pro Stunde berechnen wir 200,- € zuzüglich Mehrwertsteuer (bis 31.12.2020: 232,00 €, ab 01.01.2021: 238,00 € pro Stunde inkl. Mehrwertsteuer). Die Abrechnung erfolgt minutengenau. Sofern Sie uns in der Angelegenheit nach der Beratung auch gerichtlich oder außergerichtlich mit Ihrer Vertretung beauftragen, rechnen wir die Gebühr selbstverständlich auf die weiteren Gebühren an. Sie zahlen also nicht doppelt.
Im Mittelpunkt unserer Beratung steht insbesondere die Frage, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist die Ansprüche zu verfolgen. Dies hängt regelmäßig vom zu erwartenden Prozessrisiko in jedem Einzelfall ab. Unser Ziel ist es keine unnötigen Kosten zu verursachen, die in keinem Verhältnis zu dem Prozessrisiko stehen.