Personelle Maßnahmen
Einstellung, Eingruppierung, Versetzung, Umsetzung und weitere personelle Maßnahmen können Beteiligungsrechte des Personalrats auslösen.
Arbeitsrecht für Personalräte
Personalräte vertreten Beschäftigte des öffentlichen Dienstes auf Grundlage besonderer personalvertretungsrechtlicher Vorschriften. Die Kanzlei Dr. Cordt unterstützt bei Beteiligungsverfahren, Dienstvereinbarungen, personellen Maßnahmen und kollektivrechtlichen Konflikten.
Personalvertretungsrecht
Personalvertretungsrecht ist nicht bundesweit in allen Einzelheiten einheitlich geregelt.
Je nach Dienststelle können das Bundespersonalvertretungsgesetz oder das einschlägige Landespersonalvertretungsrecht maßgeblich sein. Beteiligungstatbestände, Verfahren und Zuständigkeiten müssen deshalb anhand des konkret anwendbaren Rechts geprüft werden.
Neben der rechtlichen Einordnung ist entscheidend, welches praktische Ziel der Personalrat verfolgt und wie dieses innerhalb des vorgesehenen Beteiligungsverfahrens erreicht werden kann.
Typische Situationen
Personalvertretungsrechtliche Beteiligung setzt voraus, dass Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Verfahren und Fristen richtig eingeordnet werden.
Einstellung, Eingruppierung, Versetzung, Umsetzung und weitere personelle Maßnahmen können Beteiligungsrechte des Personalrats auslösen.
Umstrukturierungen, Dienststellenänderungen, neue Arbeitsformen und organisatorische Entscheidungen können personalvertretungsrechtlich begleitet werden müssen.
Arbeitszeitmodelle, Dienstpläne, mobile Arbeit und weitere Fragen der Arbeitsorganisation können Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrechte berühren.
Dienstvereinbarungen benötigen eine rechtlich klare Grundlage und sollten Interessen der Beschäftigten sowie die praktische Umsetzung dauerhaft miteinander verbinden.
Wir beraten dazu, welche Informationen der Personalrat benötigt, wann eine Beteiligung einzuleiten ist und welche Verfahrensschritte einzuhalten sind.
Bei festgefahrenen Konflikten können Einigungsstellen oder personalvertretungsrechtliche Gerichtsverfahren erforderlich werden.
Welche Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte bestehen, richtet sich nach dem für die jeweilige Dienststelle geltenden Personalvertretungsrecht. Eine Übertragung betriebsverfassungsrechtlicher Regeln auf Personalräte ist deshalb nicht ohne Weiteres möglich.
Beratungsschwerpunkte
Die Beratung verbindet die jeweils geltenden Beteiligungsrechte mit der konkreten Situation der Dienststelle und den Zielen des Personalrats.
Einordnung der Beteiligungsrechte nach dem jeweils anwendbaren Personalvertretungsrecht.
Rechtliche Begleitung bei Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen und weiteren Personalmaßnahmen.
Prüfung, Gestaltung und Verhandlung kollektivrechtlicher Regelungen in der Dienststelle.
Beteiligungsfragen bei neuen Arbeitsformen, IT-Systemen und organisatorischen Veränderungen.
Vorbereitung und strategische Begleitung personalvertretungsrechtlicher Einigungsstellenverfahren.
Beratung zu Informationsrechten, Schulung, Freistellung, Sachmitteln und ordnungsgemäßer Gremienarbeit.
Abgrenzung
Personalräte und Betriebsräte haben vergleichbare Funktionen als Interessenvertretungen, unterliegen aber unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen.
Für Betriebsräte in privatwirtschaftlichen Betrieben besteht deshalb ein eigener Beratungsbereich zum Betriebsverfassungsrecht.
Für Personalräte
Vor personellen oder organisatorischen Entscheidungen sollten Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Beteiligungsverfahren, Fristen und das Ziel des Personalrats gemeinsam eingeordnet werden.
Arbeitsrechtswissen
Das Wissensportal erläutert typische Beteiligungsrechte, Verfahren und Handlungsmöglichkeiten strukturiert.
Fachinformationen schaffen eine erste Orientierung. Die konkrete Strategie richtet sich nach Rechtsgrundlage, Sachverhalt, Verfahrensstand und Zielsetzung.