Die Rechtsanwälte Dr. Cordt und Roth haben langjährige Erfahrung im Betriebsverfassungs- und Tarifrecht. Beide Rechtsanwälte haben in Arbeitsrechtsabteilungen internationaler Großkonzerne Verhandlungen mit Gewerkschaften bzw. mit Betriebsräten und Unternehmenssprecherausschüssen gearbeitet und Verhandlungen geführt.

Gerne unterstützen wir Sie daher bei allen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und schulen Sie im Betriebsverfassungs und Tarifrecht. Hierbei legen wir besonderen Wert auf ein mögliches partnerschaftliches Zusammenarbeiten mit dem Arbeitgeber. Natürlich beinhalten unsere Schulungen auch alle rechtlichen Möglichkeiten, falls das partnerschaftliche Zusammenarbeiten mit dem Arbeitgeber gestört sein sollte. Zu unseren Leistungen gehört insbesondere:

  • Umfassende Schulungen in allen Bereichen des Betriebsverfassungs- und Tarifrecht
  • Schulungen in Verhandlungsführung und Verhandlungsmanagement
  • Beratung bei allen Fragen, die in der täglichen Arbeit des Betriebsrates entstehen
  • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten und Einigungsstellen

Für ein unverbindliches Kennenlernen, kontaktieren Sie uns gerne unter den angegebenen Kontaktdaten.