Kündigungsschutzklage

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Sollte es sich bei Ihrem Anliegen um die Abwehr einer Kündigung handeln ist Eile geboten. Nach dem deutschen Kündigungsschutzgesetz muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wird die Unwirksamkeit der Kündigung nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht, so kann regelmäßig nicht mehr gegen die Kündigung vorgegangen werden! 

Ausschlussfristen

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In Tarif- und Arbeitsverträgen finden sich sehr häufig Ausschlussfristen (auch Verfallsristen oder Präklusionsfristen genannt). Diese können bewirken, dass Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist (teilweise nur wenige Monate) geltend gemacht werden müssen und andernfalls verfallen. Prüfen Sie daher genau ob es solche Ausschlussfristen in Ihrem Arbeitsvertrag oder einem auf Sie anwendbaren Tarifvertrag bzw. einer Betriebsvereinbarung gibt!

Aufhebungsverträge

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Vermeiden Sie in jedem Fall einen Ihnen vom Arbeitgeber vorgelegten Aufhebungsvertrag sofort zu unterschreiben. Ihnen steht kein Widerrufsrecht zu. Bitten Sie den Arbeitgeber um Bedenkzeit. Ein seriöser Arbeitgeber wird Ihnen diese Bedenkzeit immer gewähren. Sofern Sie sich über die Folgen eines Auflösungsvertrags – wie zum Beispiel einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – nicht bewusst sind informieren Sie sich vor Abschluss des Aufhebungsvertrags. Gerne unterstützen wir Sie hierbei und besprechen mit Ihnen auch die Möglichkeiten eine Abfindung bzw. eine höhere Abfindung auszuhandeln. Oft übersteigt der zusätzliche Gewinn selbst ohne Rechtschutzversicherung die Anwaltsgebühren bei weitem.

Sicherung der Grundlage Ihrer Existenz 

In aller Regel stellt das Arbeitsentgelt Ihre und möglicherweise sogar die wirtschaftliche Existenz Ihrer ganzen Familie sicher. Einen nicht unerheblichen Teil Ihrer Zeit verbringen Sie an Ihrem Arbeitsplatz. 
Es bietet sich daher an, im Spannungsfall frühzeitig anwaltliche Beratung einzuholen, um eine Eskalation zu vermeiden. Ist ein gewisser Punkt überschritten ist ein Arbeitsverhältnis häufig nicht mehr zu retten und es kommt früher oder später zu einer Beendigung. Gerne beraten wir Sie auch ausschließlich im Hintergrund. Nicht selten reagieren Arbeitgeber ablehnend darauf, dass ihre Arbeitnehmer sich anwaltlich beraten lassen.
Sollte es bereits zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gekommen sein oder eine Beendigung bevorstehen, ist die gute Nachricht, dass oft eine Abfindung ausgehandelt werden kann. Ob dies möglich ist und welche Höhe eine Abfindung ergeben kann, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern richtet sich nach den konkreten Umständen. Anders als oft behauptet sieht das deutsche Recht nicht grundsätzlich bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber die Zahlung einer Abfindung vor. Um überhaupt ein Druckmittel gegen den Arbeitgeber zu haben ist es bei einer Kündigung daher notwendig innerhalb der dreiwöchigen Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage tätig zu werden.


Häufige Angelegenheiten 

Anbei die wichtigsten Beispiele in welchen Angelegenheiten wir tätig werden:

Kündigungen

n einigen Fällen zeichnet es sich ab, dass eine Kündigung bevorsteht. Häufig fällt man als Arbeitnehmer aber auch aus allen Wolken, wenn plötzlich die Kündigung übergeben wird. Lohnt es sich gegen eine Kündigung vorzugehen? Ist das Ziel die Rücknahme der Kündigung zu erreichen oder doch „nur wenigstens“ eine Abfindung zu erhalten? Bekomme ich bei einer Kündigung eine Sperrzeit? Neben diesen rechtlichen Fragen kommt natürlich noch die Frage nach dem „wie geht es jetzt weiter?“. Bei der letzten Frage können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen, uns ist aber bewusst in welcher Situation Sie sich gerade befinden und wir werden Sie bestmöglich unterstützen.

Aufhebungen

Was sollen Sie tun, wenn der Arbeitgeber Ihnen plötzlich einen Aufhebungsvertrag vorlegt? Macht es Sinn den Vertrag zu unterschreiben und einen möglicherweise sicheren Arbeitsplatz aufzugeben? Bekomme ich dann überhaupt Arbeitslosengeld? Wie geht es beim Arbeitgeber weiter, wenn ich nicht unterschreibe? Kann der Arbeitgeber dann den Arbeitsvertrag kündigen?
Wir besprechen mit Ihnen die Rechtslage und beurteilen gemeinsam das Risiko der unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten, damit Sie die für Sie beste Entscheidung treffen können.

Offene Ansprüche

Die Geltendmachung von Ansprüchen in einem ungekündigten und möglicherweise sogar gut laufenden Arbeitsverhältnisses ist eine heikle Angelegenheit. Einerseits sollte  man auch als Arbeitnehmer nicht auf die einem zustehenden Ansprüche verzichten. Andererseits will man seinen Arbeitgeber auch nicht verärgern. Schließlich stehen irgendwann der nächste Urlaubsantrag und die nächste Gehaltsverhandlung an.
Mit dem nötigen Fingerspitzengefühl lösen wir gemeinsam die Frage, wie wir ohne das laufende Arbeitsverhältnis zu gefährden Ihre Rechte durchsetzen können.

Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Cordt