Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Kontaktieren Sie uns am besten frühzeitig. Die Kosten, die durch eine frühe Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung entstehen sind häufig wesentlich geringer als die Kosten, die entstehen, „wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist“. Oft lassen sich unnötige Kosten, Störungen des Betriebsfriedens und Klagen noch vermeiden oder die entstehenden Gesamtkosten jedenfalls reduzieren.
Beratung – außergerichtliche Vertretung – Prozessführung
– unsere Leistungen –
Von der Stellenausschreibung bis zur Kündigung
Die ersten arbeitsrechtlichen Fragestellungen tauchen spätestens bei der Stellenausschreibung auf. Wie formuliere ich eine nichtdiskriminierende Stellenanzeige? Hier passieren immer wieder Fehler und durch sich ändernde Gesetzeslagen – wie zum Beispiel aktuell die Einführung des dritten Geschlechts – wird diese Fragestellung erneut an Relevanz gewinnen.
Hat man sich schließlich für einen Bewerber entschieden kommt der Arbeitsvertrag. Ein Muster aus dem Internet oder doch lieber einen Arbeitsvertrag mit Hilfe juristischer Beratung? Verträge macht man nicht für die Zeit in der man sich einig ist, sondern um späteren Streitfällen vorzubeugen. Wie gut ein Arbeitsvertrag wirklich ist, zeigt sich daher oft erst Jahre später, wenn es mal Probleme gibt. Darüber hinaus konnten beim Durchsprechen eines Arbeitsvertrages schon so manche rechtlichen Missverständnisse beseitigt werden, die möglicherweise gravierende Auswirkungen gehabt hätten.
Leider können auch Probleme im Arbeitsverhältnis auftreten. Sollte auch durch ein – meist als ersten Schritt – stattfindendes Personalgespräch keine Lösung erzielt werden, ist die Abmahnung die nächste Stufe der Eskalation. Leider sind selbst Abmahnungen in Großkonzernen häufig rechtlich fehlerhaft und daher unwirksam. Sie können daher eine ordentliche Kündigung – für die es regelmäßig mindestens einer einschlägigen Abmahnung bedarf – nicht stützen. Stellt man erst im Kündigungsschutzprozess fest, dass die Abmahnung fehlerhaft war hat dies oft hohe Kosten, wie z.B. Lohnfortzahlungskosten, zur Folge.
Muss man sich von einem Arbeitnehmer trennen, stellt sich häufig die Frage ob eine Kündigung ausgesprochen oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden sollte. Welches die bessere Lösung im Hinblick auf Kosten und Rechtssicherheit ist lässt sich nicht pauschal beantworten. Hier gilt es insbesondere die Kündigungsvoraussetzungen sorgfältig zu prüfen, damit wir Ihnen eine Empfehlung aussprechen können. Insbesondere durch mangelnde Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten und unzureichende Vorbereitung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wird es Arbeitnehmern oft unnötig leicht gemacht hohe Abfindungssummen in einem Kündigungsschutzprozess zu erzielen.
Gerne beraten wir Sie in allen vorstehenden Angelegenheiten und darüber hinaus zu allen weiteren Problemen, denen Sie als Arbeitgeber ausgesetzt sein können.
Nutzen Sie Ihren Gestaltungsspielraum
Als Arbeitgeber haben Sie vielerlei Gestaltungsmöglichkeiten. Es lohnt sich daher häufig sich im Vorfeld Gedanken zu machen und sich im Zweifel beraten zu lassen.
Ein wichtiges Beispiel ist die betriebliche Übung. Ihr Unternehmen läuft gut uns Sie möchten Ihre Mitarbeiter daran teilhaben lassen. Gewähren Sie Ihren Mitarbeitern jedoch drei Mal hintereinander beispielsweise eine Sonderzahlung zu Weihnachten, so können Sie dies versehentlich zu einem festen Gehaltsbestandteil machen, auf das Ihre Mitarbeiter künftig einen Anspruch haben.
Um solche und weniger bekannte Stolpersteine zu vermeiden beraten wir Sie gerne. Auf unserer Homepage können Sie sich einen ersten Überblick über die Kosten verschaffen. Sofern Sie längerfristig mit uns zusammenarbeiten möchten können wir Ihnen besondere Konditionen anbieten. Sprechen Sie uns an!