Die Tätigkeit im Arbeitsrecht unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht bei der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Häufig sind Arbeitgeber insbesondere bei Kündigungen in einer schlechteren Ausgangsposition. An dem Spruch „Die Klage vor dem Arbeitsgericht ist schon der halbe Vergleich“ ist leider sehr viel dran. Leitende Angestellte, also die Führungskräfte, nehmen eine Sonderstellung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein.
Außerhalb des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir Sie auch in einigen Angelegenheiten, sofern wir die notwendige Expertise für Ihr Anliegen haben. In allen anderen Fällen werden wir Ihnen jedoch lieber einen auf diesen Rechtsbereich spezialisierten Kollegen empfehlen.
Es ist leider keine Seltenheit, dass trotz einer guten Rechts- und Verhandlungsposition kein gutes Ergebnis erzielt wird. Mit der Spezialisierung auf Arbeitsrecht, mit professioneller und geschickter Verhandlungsführung und durch unsere Erfahrung versuchen wir sicherzustellen, dass in Ihrer Angelegenheit auch das bestmögliche Ergebnis erzielt wird.

Beratung

Gerne beraten wir Sie zu allen Themen des Arbeitsrechts. 
Eine Beratung findet meist in den folgenden Angelegenheiten statt:

  • Sie sind sich nicht sicher, ob Sie einen Anspruch haben oder wie die Erfolgsaussichten sind
  • Sie wissen nicht, ob Sie sich gegen eine Forderung zur Wehr setzen sollen
  • Sie haben mehrere Möglichkeiten und Sie sind sich unschlüssig, welche Vor- und Nachteile die einzelnen Möglichkeiten bieten

Vertretung

Gerne vertreten wir Sie außergerichtlich in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts.
Außergerichtlich werden meistens in den folgenden Fällen tätig:

  • Sie haben bereits erfolglos versucht einen Anspruch geltend zu machen
  • Die Geltendmachung des Anspruchs erscheint Ihnen ohne anwaltliche Hilfe aussichtslos
  • Ein gegnerischer Anwalt hat Sie bereits zur Leistung aufgefordert

Prozessführung

Sollte es notwendig werden, vertreten wir Sie auch gerne in einem Gerichtsverfahren. 
Meist kommt es in den folgenden Angelegenheiten zu Prozessen:

  • Wirksamkeit einer Kündigung und gegebenenfalls einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung
  • Wirksamkeit einer Abmahnung
  • Durchsetzung von Lohnforderungen
  • Inhalt von Arbeitszeugnissen

Wichtig: Gerne besprechen wir ausführlich mit Ihnen die Vor- und Nachteile aller Handlunsgmöglichkeiten und erörtern die unterschiedlichen Folgen. Die Entscheidung treffen jedoch immer Sie!
Über die Kosten einer Beratung informieren wir Sie gerne.

Gerne erörtern wir mit Ihnen die beste Strategie, um Ihr Recht durchzusetzen beziehungsweise um sich gegen einen ungerechtfertigten Anspruch zur Wehr zu setzen.

Über die Kosten einer Vertretung informieren wir Sie gerne.

Insbesondere für Arbeitnehmer ist ein Gerichtsprozess häufig sehr nervenaufreibend – gerade weil es meist auch um Ihre wirtschaftliche Existenz geht. Daher führen wir jeden Prozess individuell und gehen auf Ihre Angelegenheit ein.
Über die Kosten einer Vertretung informieren wir Sie gerne.

So erreichen Sie uns

Neben der Möglichkeit der „klassischen“ persönlichen Beratung bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit das Mandatsverhältnis ohne einen Besuch in der Kanzlei abzuwickeln. Auch aufgrund unserer Spezialisierung ausschließlich auf das Arbeitsrecht bearbeiten wir die meisten Mandate ohne persönlichen Besuch in der Kanzlei.
In diesem Fall findet die gesamte Kommunikation zwischen Ihnen und uns per E-Mail,  Telefon (-konferenz), Videokonferenz und ggf. per Post statt. Hierbei findet die Kommunikation per E-Mail entsprechend aktueller Verschlüsselungsstandards statt.
Selbstverständlich können Sie auch zu jedem späteren Zeitpunkt entscheiden, dass Sie uns doch gerne persönlich kennenlernen möchten.

+49 (0) 6452 9394767 

info@kanzlei-cordt.de

Anwälte der Kanzlei

Weitere Informationen

Mit der folgenden Auswahl stellen wir Ihnen noch einige auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnittenen Informationen zur Verfügung.

Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Leitende Angestellte
Bundesrepublik Deutschland

Wir werden bundesweit für Sie tätig!

Heutzutage spielen dank moderner Technologien auch große Entfernungen eine immer geringer werdende Rolle. Selbstverständlich nehmen wir Gerichtstermine und persönliche Treffen auch bundesweit und im Einzelfall auch darüber hinaus für Sie vor Ort wahr.