Ausrufezeichen

Grundsätzlich gelten die wichtigen Hinweise für die Arbeitnehmer auch für die Leitenden Angestellten, insbesondere bei Kündigungen muss die 3-Wochen-Frist zur Klage eingehalten werden!

Besonderheiten in Ihrem Arbeitsverhältnis

Als Leitender Angestellter und somit Führungskraft sind Sie rechtlich immer noch Arbeitnehmer. Sie üben allerdings auch Arbeitgeberfunktionen aus. Aus dieser Stellung ergeben sich meist viele Privilegien und auch viele Verpflichtungen. Im Arbeitsrecht gibt es einige Besonderheiten bei Ihrer Stellung zu beachten. Am bekanntesten ist, dass für Sie das Arbeitszeitgesetz und damit die Höchstarbeitszeiten grundsätzlich nicht gelten. Auch der Kündigungsschutz ist eingeschränkt. 
Was unterscheidet uns von anderen Kanzleien?
Durch unsere Tätigkeit in internationalen Großkonzernen ist uns der Umgang mit Führungskräften und die Besonderheiten bei diesen vertraut. Dienstwagen, Long Term  Incentives, Mobilitätspakete und bestimmte Boni sind Vergütungsbestandteile, die eher selten bei Tarifbeschäftigten anzutreffen sind. Da uns diese sich aus Ihrer Stellung ergebenden Besonderheiten bekannt sind, können wir Sie auch adäquat beraten und – falls es nötig werden sollte – auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten.

Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer!
Wir weisen auf dieser Seite auf einige arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Leitenden Angestellten hin. Zwar stehen Leitende Angestellte dem Arbeitgeber besonders nahe und üben auch teilweise Arbeitgeberfunktion aus. Im Grundsatz sind jedoch auch Leitende Angestellte Arbeitnehmer, so dass die bei den Arbeitnehmern dargestellten Informationen auch für Führungskräfte gelten.

Welche Arbeitnehmer sind Leitende Angestellte? 

Häufig wird die Bezeichnung Führungskraft und Leitender Angestellter synonym verwendet. Jedoch muss nicht jede Führungskraft Leitender Angestellter sein. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist ein Leitender Angestellter, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zur selbständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist oder Generalvollmacht oder eine nicht unbedeutende Prokura hat oder wichtige Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft. Die Details regelt § 5 Betriebsverfassungsgesetz. Ein Leitender Angestellter nimmt damit eine Sonderstellung zwischen „normalen“ Arbeitnehmern und dem „Chef“ ein.

Kündigung

Oftmals sind Leitende Angestellte, die im Arbeitsvertrag als solche bezeichnet werden, gar keine Leitenden Angestellte im Sinne des Gesetzes. Versucht ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aufzulösen, kann versucht werden, den Status des Leitenden Angestellten anzugreifen. Dann gelten bei Kündigungen die allgemeinen Regelungen für alle Arbeitnehmer.

Grundsätzlich gelten die allgemeinen Regelungen mit der Besonderheit, dass der Arbeitgeber jederzeit in einem Kündigungsschutzprozess die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ohne Angabe von Gründen beantragen kann. Das Ge­richt löst das Ar­beits­verhält­nis ge­gen Zah­lung ei­ner in das Er­mes­sen des Ge­richts ge­stell­ten Ab­fin­dung auf. Auch bei Massenentlassungen gibt es Besonderheiten.