Allgemeine Informationen 

Kostenrisiko im Arbeitsrecht

Anders als im Zivilprozess, in dem die unterliegende Partei der obsiegenden Partei ihre Rechtsanwaltskosten zu erstatten hat, trägt in der ersten Instanz in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich jede Partei die ihr entstanden Rechtsanwaltskosten selbst. Insbesondere Arbeitnehmer brauchen daher grundsätzlich keine Angst zu haben schlimmstenfalls auch noch die Rechtsanwaltsgebühren des Rechtsanwalts ihres Arbeitgebers tragen zu müssen.

Die Inanspruchnahme unserer rechtsanwaltlichen Dienstleistungen löst – wie bei jedem anderen Dienstleister auch – eine Vergütung aus. Die Kosten rechtsanwaltlicher Tätigkeiten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert. Vereinfacht am Beispiel eines Zahlungsanspruchs ausgedrückt bedeutet dies, dass je höher der im Streit stehende Geldbetrag ist, desto höher auch die Rechtsanwaltsgebühren sind. Gerne beraten wir Sie im Vorfeld kostenlos zu den zu erwartenden Gebühren. Es ist uns wichtig, dass wir offen mit Ihnen reden und Sie im Vorfeld bereits abschätzen können, welche Kosten auf Sie zukommen.

Rechtsschutzversicherung

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Gerne rechnen wir unmittelbar mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab und ersparen Ihnen jeglichen Aufwand bei der Abrechnen. Sollten Sie bereits eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung haben brauchen Sie sich zunächst um nichts weiter zu kümmern. Andernfalls fragen wir bei einer Beauftragung gerne für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an. 

Beratung 

Für eine Beratung sieht das Gesetz vor, dass der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll.  Alle Beratungen berechnen wir nach Zeitaufwand. Pro Stunde betragen unsere Gebühren wir 249,- € zuzüglich Mehrwertsteuer (296,31 € pro Stunde inkl. Mehrwertsteuer). Die Abrechnung erfolgt minutengenau.

Sofern Sie uns in der Angelegenheit nach der Beratung auch gerichtlich oder außergerichtlich mit Ihrer Vertretung beauftragen, rechnen wir die Gebühr grundsätzlich bei einer Berechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf die weiteren Gebühren an. Sie zahlen also nicht doppelt.
Im Mittelpunkt unserer Beratung steht insbesondere die Frage, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist die Ansprüche zu verfolgen. Dies hängt regelmäßig vom zu erwartenden Prozessrisiko in jedem Einzelfall ab. Unser Ziel ist es keine unnötigen Kosten zu verursachen, die in keinem Verhältnis zu dem Prozessrisiko stehen.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Die Rechtsanwaltsgebühren bei einer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung richten sich regelmäßig nach dem Gegenstandswert. Zwar steht dem Rechtsanwalt ein gewisser Spielraum bei der Bestimmung der Gebühren zu, jedoch sind die anfallenden gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren grundsätzlich bei jedem Anwalt bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung gleich hoch.
Die Einzelheiten der rechtsanwaltlichen Vergütung sind leider – wie bei den Ärzten – häufig kompliziert und für den Laien nicht leicht nachzuvollziehen. Einen ersten Anhaltspunkt erhalten Sie z.B. mit einem der vielen frei verfügbaren  Prozesskostenrechner im Internet. 

Gerichtskosten

Neben den Rechtsanwaltskosten fallen auch Gerichtskosten an, was von vielen häufig übersehene wird. Dies liegt zumeist daran, dass im Vergleich zu den Rechtsanwaltsgebühren die Gerichtsgebühren wesentlich niedriger sind. Insbesondere im Arbeitsrecht sind die Gerichtsgebühren in der ersten Instanz häufig vernachlässigter.  
Auch die Gerichtskosten werden anhand des Streitwerts berechnet und sind von der unterliegenden Partei zu tragen. Die Besonderheit im Arbeitsrecht ist, dass jedoch häufig überhaupt keine Gerichtskosten anfallen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet wird.